Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über
die wesentlichen, durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung
entstehenden Kosten im außergerichtlichen Bereich bieten, sie ersetzen
jedoch keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wird keine gesetzliche Vereinbarung getroffen, finden die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Anwendung. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist dabei der Streitwert.
Einen Leitfaden über anwaltliche Gebühren im gerichtlichen Bereich
bietet Ihnen die Bundesrechtsanwaltskammer.
Leitfaden
anwaltlicher Gebühren
Erstberatung
Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem
01.06.2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr geregelt. Wird keine
gesonderte Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt Gebühren
nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, bzw. wenn der Mandant
Verbraucher ist, für die Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen
Gutachtens eine Gebühr von jeweils höchstens 250,00 EUR, für
das Erstberatungsgespräch von höchstens 190,00 EUR netto.
Telefon- oder online-Beratung
Auch eine telefonische oder Beratung mittels e-mail ist ähnlich wie eine
Erstberatung gebührenpflichtig. Sie setzt voraus, dass die Identität des
Rechtssuchenden überprüft und eine Abrechnung anwaltlicher Leistungen
somit sichergestellt werden kann. Die Höhe der Gebühren muss dabei zuvor
vereinbart werden und orientiert sich grundsätzlich am zeitlichen Umfang
und der Schwierigkeit der betreffenden Rechtsfragen.
Honorarvereinbarung
Honorarvereinbarungen bieten für den Mandanten den Vorteil, dass
dieser sich mit einer Vielzahl von Problemen an seinen Rechtsanwalt wenden
kann, ohne dass für jede Angelegenheit eine gesonderte Abrechnung
nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu erstellen
ist. Bei einer minutengenauen Abrechnung der anwaltlichen Leistung nach
Maßgabe der Honorarvereinbarung entsteht für den Mandanten
eine hohe Kostentransparenz. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig
von dem bearbeitenden Rechtsanwalt und sollte mit diesem vor der Mandatserteilung
besprochen werden.
Beratungsvertrag
Für kleine und mittlere Unternehmen, die über keine eigene Personal-
oder Rechtsabteilung verfügen, bieten wir das gesamte Spektrum erforderlicher
Leistungen sowohl im Rahmen der externen, d.h. ausgegliederten Bearbeitung
als auch als sogenannte in-house-Berater oder als Interimsmangement in
Krisen- oder Sanierungsfällen. Die Vergütung kann dabei mit
Ausnahme des Interimsmanagements sowohl über eine Honorarvereinbarung
als auch über eine monatliche Beratungspauschale erfolgen.