Jahrgang 1963, studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, promovierte 1990 am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht bei Prof Dr. Hanau und absolvierte von 1989-1992 die Referendarzeit am Oberlandesgericht Köln. Seit 1988 war sie zunächst im Rahmen einer Nebentätigkeit als freie Mitarbeiterin und seit 1992 als Rechtsanwältin in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Köln tätig.

Frau Dr. Beate Heisig ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht und seit 1999 Partnerin der Sozietät SCHWAMBORN SCHMIDT HEISIG. Sie ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, im Dienstvertragsrecht und öffentlichen Dienstrecht sowie im Kirchenarbeitsrecht bundesweit beratend und vertretend tätig.
Sie bearbeitet darüber hinaus den gesammten Bereich des Familienrechts, das heißt sie ist zuständig für Trennungsangelegenheiten, Ehescheidungen, Sorge- und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsstreitigkeiten sowie Hausratsteilungen und Vermögensauseinandersetzungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das allgemeine Zivilrecht und das Erbrecht.

Tätigkeitsbereiche:

• Individualarbeitsrecht
• Kollektivarbeitsrecht
• Dienstvertragsrecht
• öffentliches Dienstrecht
• Kirchenarbeitsrecht
• Ehe- und Familienrecht
• Scheidungsrecht
• Zivilrecht, Erbrecht


 
  KONTAKT
i  IMPRESSUM